Mehrgefahrenversicherung: Koalition einigt sich auf einen einheitlichen, niedrigen Steuersatz
Die Koalitionsfraktionen haben am 24. Oktober im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Beschlusses ist eine Neuerung bei der Mehrgefahrenversicherung für Elementarschäden. Künftig werden Versicherungen von Schäden an Freilandkulturen und Gewächshäusern, die durch die wetterbedingten Elementargefahren Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen entstehen, durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert.
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Damit kommt der Gesetzgeber einer seit mehr als drei Jahren erhobenen Forderung des Berufsstandes nach, die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Mitbewerbern zu verringern. „Ich freue mich über die gefundene Lösung“ kommentiert Präsident Jürgen Mertz den Beschluss des Finanzausschusses. „Wir haben uns seit 2009 intensiv dafür eingesetzt, dass die damals von den Finanzbehörden beanstandete, aber äußerst sinnvolle Paketlösung nicht dem vollen Steuersatz von 19% unterworfen werden muss.“ Klaus-Peter Flosbach, MdB und Patricia Lips, MdB wiesen in ihrer Erklärung auch auf eine erhoffte Entlastung der Allgemeinheit hin, da in der Vergangenheit häufig der Staat bei der Behebung der Schäden bei vielen Naturkatastrophen...

