Für den Notfall zugelassen
Zwei Mittel schützen Weinreben gegen Krankheiten - allerdings sind sie nur bis Anfang 2018 erlaubt.
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Hilft gegen Botrytis und Pilze
Beltanol-L (Wirkstoff: 8-Hydroxychinolin) ist gegen Botrytis cinerea und holzzerstörende Pilze in der Rebpflanzguterzeugung (Unterlagen und Edelreishölzer, bewurzeltes Rebenpflanzgut) für 120 Tage ab dem 01. Dezember 2017 bis zum 30. März 2018 zugelassen.
Die Tauchbehandlung kann zum Kulturvorbereiten vor der Wundwachsbehandlung und vor dem Auspflanzen des bewurzelten Rebenpflanzguts ab Dezember bis Ende März mit 0,7 l in 100 l Wasser pro 8500 Pfropfreben in gut belüfteten Räumen oder Gewächshäusern erfolgen. Maximal 1 Anwendung. Wartezeit: F.
Die Tauchbehandlung ist eine einfache Hilfstätigkeit und kann auch von nicht sachkundigen Personen durchgeführt werden. Die Hinweise zu den Anforderungen für die persönliche Schutzausrüstung müssen beachtet werden.
Gegen ESCA-Erreger
Die Zulassung für VINTEC (Wirkstoff Trichoderma atroviride Stamm SC1) wird für die Zeit vom 01. Januar bis zum 30. April 2018 für 120 Tage erteilt.
Veredlungsholz bzw. veredelte Pflanzware der Weinrebe kann gegen ESCA-Erreger vor der Veredlung mit 200 g/100 l Wasser pro 3.000 Pfropfreben in gut belüfteten Räumen oder Gewächshäusern getaucht werden. Maximal 4 Anwendungen. Wartezeit: F.
Junganlagen von Weinreben (Tafel- und Keltertrauben) bis zum 4. Standjahr können nach dem Rebschnitt bei Temperaturen von über 10°C und relativ hoher Luftfeuchte mit 400 g/ha in 200 l Wasser gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Anwendungen. Wartezeit: F.








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