Einkommensverlustprämie
Der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) weist nochmals darauf hin, dass auch für gepachtete kommunale Flächen, die bislang landwirtschaftlich genutzt sind, eine Einkommensverlustprämie (Erstaufforstungsprämie) beantragt werden kann, wenn diese aufgeforstet werden. Etwaige Stilllegungszahlungsansprüche können mit solchen Flächen aktiviert werden.
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