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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Mais vor Unkrautkonkurrenz schützen

Pflanzenschutz
Mais muss ab Vierblatt-Stadium frei von Unkrautkonkurrenz sein. Termingerechte Herbizidmaßnahmen sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Günstig sind frühe Nachauflaufbehandlungen im Zwei- bis Dreiblatt-Stadium des Maises. Aus Gründen des vorsorglichen Wasser- und Bodenschutzes haben in Baden-Württemberg grundwasserschonende Herbizidstrategien Vorrang. Die Anwendung aller Mittel und Kombinationen mit dem Wirkstoff Terbuthylazin ist in Wasserschutzgebieten durch Verordnung (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) verboten. Auch außerhalb von Schutzgebieten, vor allem auf flachgründigen Böden mit karstigem und klüftigem Untergrund, rät der Pflanzenschutzdienst Baden-Württemberg zum freiwilligen Terbuthylazinverzicht. Welche Mittel und Verfahren sich je nach standortspezifischer Verunkrautung am besten bewährt haben, erfahren Sie in BWagrar 18/08.
Veröffentlicht am
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