Ethylen wird mit Auflagen als Keimhemmungsmittel zugelassen
Im Laufe dieses Monats soll Ethylen für die Keimhemmung bei Kartoffeln in die Liste über die Stoffe und Zubereitungen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln auf dem eigenen Betrieb des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgenommen werden. Damit wird es möglich sein, gewerbliches Ethylen als Keimhemmungsmittel zu verwenden. Vorausgegangen war eine Aufnahme des Wirkstoffes Ethylen in den Anhang II B der EG-Öko-Verordnung 2092/91.
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Aus dieser besonderen Konstellation der Zulassung ergibt sich nach Auskunft des BVL, dass nur gewerbliches Ethylen auf dem eigenen Betrieb zur Keimhemmung von Kartoffeln eingesetzt werden kann. Das in der Erprobung befindliche Verfahren einer Herstellung von Ethylen aus Ethanol direkt bei der Anwendung im Lagerhaus ist dadurch nicht abgedeckt. Es laufen aber Bemühungen, Ethylen auch als reguläres Pflanzenschutz-mittel zuzulassen. Ethylen Das in der gewerblichen Wirtschaft auch als Ethen bezeichnete Ethylen ist ein farbloses, hochentzündliches Gas mit einem schwach süßlichen Geruch. Seit langem bekannt ist seine Wirkung zur Reifeförderung von Früchten, die beispielsweise bei Bananen und Tomaten intensiv genutzt wird. In deutlich geringeren...