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Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Regionale Notfallzulassung für Folpan 500 SC gegen Ramularia collo-cygni in der Gerste

Die Anwendung von Folpan 500 SC ist 2021 gemäß Artikel 53 (EU-Verordnung 1107/2009) in Sommer- und Wintergerste in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nach Warndienstaufruf gestattet und gültig für 120 Tage vom 1. April 2021 bis 29. Juli 2021.
 

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Folpan 500 SC ist seit 2020 im Weizen zugelassen und trägt dort als wichtiger Resistenzbaustein zur sicheren Bekämpfung von Septoria tritici bei. Die reguläre Zulassung für Folpan 500 SC in Gerste wird ab 2022 erwartet.

Folpan 500 SC wird im Rahmen der guten fachlichen Praxis immer in Kombination mit anderen Wirkstoffklassen eingesetzt. Laut Notfallzulassungsbescheid schreibt nun auch die Zulassungsbehörde die Anwendung von Folpan 500 SC in Gerste in Kombination mit einem anderen Mittel vor, dass entweder Prothioconazol oder Mefentrifluconazol enthält.

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