Gemeinsamer Antrag: Herbständerungsmeldung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist nochmals auf folgende Termine zur Änderungen der Begrünungsmaßnahmen hin:
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bis 31. August: FAKT E1.2 Begrünungsmischungen und FAKT F1 Winterbegrünung
bis 15. September: FAKT E1.1 Herbstbegrünung
bis 4. Oktober: ÖVF Ummeldung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF)
Zu beachten ist, dass Änderungsmeldungen nur wie in den „Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag“ beschrieben, möglich sind.
Soweit im Rahmen der "Herbständerungsmeldungen" durch Schlagaufteilungen neue Schlaggeometrien notwendig sind, müssen diese als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ "ÖVF" oder "FAKT" abgespeichert werden.
Attributänderungen, wie z. B. Änderungen von FAKT- oder Nutzungscodes, müssen nach wie vor über Papier abgegeben werden. Hierfür kann in FIONA die Auswertung 5 zu den Schlägen verwendet werden – mit Auswertungen von FAKT und ÖVF. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff durchgeführt werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden.
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