Das neue Energiegesetz beim Hausbau
Am 1. November 2020 trat ein lange und mit Spannung erwartetes Gesetz in Kraft, das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Es fasst drei bisher bestehende rechtliche Grundlagen im Gebäudebereich zusammen: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
- Veröffentlicht am
Im GEG wird geregelt, welche Anforderungen Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz einhalten müssen, welche Erneuerbaren Energien in welchem Umfang zum Einsatz kommen müssen und wie die Erstellung von Energieausweisen erfolgt. Hintergrund für das GEG bildet die EU-Gebäuderichtlinie, die bis 2050 einen weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestand fordert. Mehr Informationen zum GEG erfahren Sie auf www.carmen-ev.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.