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Schweine auch künftig nicht patentierbar

Die Europäische Kommission sieht keine Rechtsunsicherheit im Fall des sogenannten Schweinepatents. Nach Prüfung des Falles verblieben nur die Ansprüche auf das Screeningverfahren als patentierte Erfindung.
Veröffentlicht am
Das geht aus der Antwort des für den Binnenmarkt zuständigen EU-Kommissars Charlie Mc Creevy auf eine Anfrage des CSU-Europaabgeordneten Albert Deß hervor, berichtet Agra-Europe. Das genannte, vom Europäischen Patentamt (EPA) in München gewährte Schutzrecht beziehe sich auf ein Zuchtverfahren, bei dem mittels Genanalyse eine bei manchen Schweinen natürlich auftretende Variabilität - ein Polymorphismus - nachgewiesen werden solle, mit dem Ziel einer verbesserten Fleischproduktion und einer geeigneten Zuchttierkombination, heißt es in dem Schreiben. Nach Prüfung des Falles verblieben nur die Ansprüche auf das Screeningverfahren als patentierte Erfindung, während Ansprüche auf die Tiere, die Gensequenzen und das Testkit nicht Bestandteil des...
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