Altbauten - Wo besteht Änderungsbedarf?
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom August 2006 gibt bundesweit einheitlich die Rahmenbedingungen zur Stallhaltung von Schweinen in Form von Mindeststandards vor. Jeder seit diesem Datum neu gebaute oder genehmigte Schweinestall muss diese Vorgaben erfüllen.
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Alle vor diesem Termin genehmigten beziehungsweise gebauten Schweineställe, die diese Vorgaben nicht beziehungsweise teilweise nicht erfüllen, mussten nicht sofort alle an die neuen Vorgaben angepasst werden (soweit keine genehmigungspflichtigen Veränderungen vorgenommen wurden/werden). Allerdings sind in der Verordnung für einzelne Vorgaben bestimmte Fristen gesetzt worden, bis zu denen auch diese Alt-Ställe die neuen Anforderungen erfüllen müssen. Für etwaige Fragen zur praktischen Umsetzung der einzelnen Vorgaben stehen Ihnen die Berater der Landwirtschaftsämter oder der Beratungsdienste zur Verfügung.

