Den BVD-Status feststellen
Anfang nächsten Jahres soll sie in Kraft treten: Die BVD-Bundesverordnung. Damit laufen die freiwilligen Sanierungsprogramme in den einzelnen Bundesländern aus. Betriebe, die bisher keinen BVD-Status haben, sollten die Zeit nutzen, ihre Herden auf das Virus untersuchen zu lassen. Die Tierseuchenkasse unterstützt die freiwilligen Untersuchungen.
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Ziel der BVD-Bundesverordnung ist, dass langfristig alle Rinderherden den Status "BVD-unverdächtig" erreichen, das heißt sie sind frei von Viren, aber Antikörper-positiv. Um diesen Status zu erreichen, ist es vorrangig, dass Dauerausscheider gemerzt werden. Nach dem bisherigen Verordnungsentwurf soll die generelle Untersuchungspflicht aller Tiere ab dem sechsten Lebensmonat eingeführt werden. In Zukunft muss für jedes Tier ein negatives BVD-Testergebnis im Tierpass nachgewiesen werden. Für die Einstiegsuntersuchung sollen die Betriebe nach Inkrafttreten der Verordnung ein Jahr Zeit haben. Schon deshalb ist es ratsam, schon jetzt mit den Bestandsuntersuchungen zu beginnen. Die Einstiegsuntersuchung kann entweder pro Einzeltier...