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Einfachere Genehmigungsrituale

Der Bundesrat hat Anfang Juni vereinfachte Stallbaugenehmigungen beschlossen. Wegen eines Formfehlers muss jedoch am 21. September noch einmal darüber entschieden werden, teilt der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) auf seinen Internetseiten mit. Sollte dieses Mal alles reibungslos verlaufen, sehen die Genehmigungskriterien ein wenig einfacher aus.
Veröffentlicht am
- Die UVP- und BImSch-Prüfungen für Kleinanlagen mit weniger als 50 GVE oder unter 2 GVE je ha fallen weg. - Eine Genehmigungspflicht besteht erst ab 560 Sauenplätzen, 1500 Mastplätzen oder 4500 Aufzuchtplätzen. Ab 750 Sauen, 2000 Mastplätzen oder 6000 Aufzuchtplätzen ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Für standortbezogene UVP-Vorprüfungen gelten die kleineren BimSch-Schwellenwerte (ohne öffentliches Verfahren) und für die allgemeine Vorprüfung die höheren Werte (mit Öffentlichkeitsbeteiligung). - Die obligatorische UVP-Pflicht gilt für die Amst ab 3000, für die Sauenhaltung ab 900 und für die Ferkelaufzucht ab 9000 Plätzen.
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