Immunokastration: Eine Alternative?
Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Beratung, Wissenschaft und Praxis diskutierten auf einer Online-Tagung über Chancen und Herausforderungen der ökologischen Ebermast. Zu der im Ökolandbau umstrittenen Immunokastration stellte Daniela Werner vom Thünen-Institut aktuelle Versuchsergebnisse vor.
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Die Mast von Ebern gilt gerade im ökologischen Landbau als interessante Alternative zur betäubungslosen Kastration. Allerdings bildet ein kleiner Teil der nicht kastrierten Eber die Stoffe Skatol und Androstenon aus, die sich vor allem im Fettgewebe anreichern und das Fleisch für einen Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher ungenießbar machen. Zudem wird die Ebermast unter Tierwohlaspekten kritisch gesehen, da nicht kastrierte Tiere als aggressiver gelten und es durch Auseinandersetzungen häufiger zu Verletzungen kommt.
In der Online-Konferenz „Öko-Ebermast – Problem oder Chance?“ des Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) wurde auf Basis aktueller wissenschaftlicher Studien diskutiert, ob und in welcher Form die Ebermast eine Alternative zur betäubungslosen Kastration sein kann.
Der, bei der umstrittenen Immunokastration eingesetzte, Impfstoff Improvac regt die Bildung von Antikörpern gegen ein körpereigenes Hormon des Schweins an, das die Entwicklung der Hoden steuert.
Die Versuchsergebnisse
In den von Daniela Werner vom Thünen-Institut vorgestellten Versuchen war keines der behandelten Tiere mehr fortpflanzungsfähig. Zwischen geimpften und nicht geimpften Schweinen gab es in Bezug auf die Leistung keine Unterschiede. Werner schließt aus den ermittelten Daten, dass eine Improvac-Impfung eine Alternative zur chirurgischen Kastration sein kann, um Ebergeruch im frühen Stadium zu vermeiden. Dennoch ließen sich Geruchsabweichungen auch mit einer Impfung nicht ausschließen.
Laut Werner hat die EU-Kommission im Jahr 2020 beschlossen, dass die Immunokastration nicht mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus vereinbar und das Verfahren in der EU-Ökoverordnung als nicht zulässig erklärt. Die Studie wurde vor dieser Entscheidung abgeschlossen.







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