Bundesweite Kennzahlen veröffentlicht
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das Jahr 2023 veröffentlicht. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen der zuständigen Überwachungsbehörde einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung vorlegen.
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Nach dem Tierarzneimittelgesetz vom 21. Dezember 2022 (TAMG) wurden die bundesweiten Kennzahlen erstmalig auf Grundlage des gesamten Kalenderjahres 2023 bestimmt. Nun stehen die Kennzahlen zur Verfügung.
Betriebe, die die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.
Das sind die bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2023:
Tierart / Nutzungsart | Kennzahl 1 | Kennzahl 2 |
Milchkühe | 2,024 | 4,026 |
Kälber, Zukauf | 0 | 2,187 |
Saugferkel | 14,868 | 36,571 |
Ferkel < 30 Kilogramm | 1,096 | 9,765 |
Mastschweine | 0,253 | 3,215 |
Zuchtschweine | 1,296 | 4,223 |
Masthühner | 22,322 | 33,105 |
Legehennen | 0 | 0 |
Junghennen | 0 | 0 |
Mastputen | 15,754 | 36,158 |
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