Zahlungsansprüche: Von zentraler Datenbank verwaltet
Die komplette Verwaltung der allen Landwirten zugeteilten Zahlungsansprüche läuft seit einigen Tagen auf der neu eingerichteten Zentralen Invekos-Datenbank (ZID) im Internet (Adresse www.zi-daten.de).
- Veröffentlicht am
Darauf hat das Bundeslandwirtschaftsministerium verwiesen. Jeder Inhaber von Zahlungsansprüchen kann sich über Internet jederzeit über den Stand seiner Beihilfenansprüche informieren. Nach Erhalt des Zuteilungsbescheides kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Ansprüche privatrechtlich handeln. Jede Übertragung muss gemäß EU-Recht den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Dabei ist der Zeitpunkt anzugeben, zu dem die privatrechtliche Übertragung erfolgte. Die Meldung kann durch beide Vertragspartner papierlos direkt über die ZID im Internet erledigt werden. Die Datenbank überprüft die eingehenden Informationen unmittelbar auf Schlüssigkeit, so dass fehlerhafte Angaben weitgehend vermieden werden. Die ZID bietet Landwirten darüber...