HIT-Daten sind maßgeblich für die neue Grünlandprämie
Im Rahmen des Sofortprogramms des Bundes zur Beseitigung der Liquiditätsengpässe, zum Ausgleich von Einkommenseinbußen und zur Erhaltung leistungsfähiger Betriebe stehen drei Prämienmaßnahmen zur Verfügung. Während die Grünlandprämie und die Kuhprämie jeweils im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2010 und 2011 beantragt werden, wird die „zusätzliche Grünlandprämie“ mit voraussichtlich etwa 20 Euro je Hektar Grünland auf der Basis der Flächenangaben im Gemeinsamen Antrag 2009 ausgezahlt. Die zusätzliche Grünlandprämie kann allerdings nur Haltern von Kühen einer „Milchrasse“ gewährt werden, die in der HIT-Datenbank angegeben haben, dass in ihren Betriebsstätten gehaltene Kühe als Milchkühe genutzt werden. Es kommt also darauf an, dass Kühe des Bestandes zur Milcherzeugung bestimmt sind, wobei Mutter- und Ammenkühe sowie ausschließliche Mastkühe hier unberücksichtigt bleiben müssen. Diese Angaben zur Nutzungsart sind nach der Viehverkehrsverordnung anzugeben und aktuell zu halten.
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