Futtermittel nur von registrierten Betrieben zukaufen
Nach der Futtermittelhygiene-Verordnung dürfen Landwirte Futtermittel nur von registrierten oder im Einzelfall zugelassenen Betrieben beziehen und verfüttern (vgl. BW agrar 3/2006, S. 27 und 42). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem das Futtermittel abgebenden Betrieb z. B. um einen Hersteller von Mischfuttermitteln oder um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Darauf wies das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium nochmals am 18. August 2006 hin.
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Im Rahmen der Fachrechtskontrollen, aber auch der Cross-Compliance-Kontrollen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb wird nicht nur geprüft, ob über die betriebliche Dokumentation eine Rückverfolgung aller zugekauften und abgegebenen Futtermittel möglich ist, sondern auch, ob die zugekauften Futtermittel von registrierten Betrieben stammen. Rund 40.000 Landwirte als Futtermittelunternehmer registriert Rund 40.000 Landwirte machten in Baden-Württemberg von dem Angebot Gebrauch, sich über den Gemeinsamen Antrag 2006 als Futtermittelunternehmer registrieren zu lassen. Hintergrund ist die Registrierungspflicht nach der seit dem 1. Januar 2006 EU-weit geltenden Futtermittelhygiene-Verordnung. Diese schreibt für Landwirte, die Futtermittel wie...

