Vorschuss auf Direktzahlungen?
Zur Linderung der dürrebedingten Einkommensausfälle dürfen die EU-Mitgliedstaaten in diesem Jahr voraussichtlich bereits ab Mitte Oktober bis zur Hälfte der Direktbeihilfen auszahlen. Die Kommission bereitet zurzeit einen entsprechenden Vorschlag vor, den sie dem zuständigen Brüsseler Verwaltungsausschuss am 19. September zur Abstimmung vorlegen will. Die Behörde reagiert damit auf Anfragen Frankreichs, Irlands und Litauens. Normalerweise dürfen die Mitgliedsländer den Löwenanteil der Direktzahlungen erst Anfang Dezember auszahlen. Über die genauen Modalitäten der Ausnahmeregelung laufen in der Kommission derzeit Beratungen. Offen ist beispielsweise, ob die Vorschusszahlungen grundsätzlich allen Mitgliedstaaten offen stehen sollen oder explizit nur jenen mit Dürreproblemen.
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