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Schärfere Kontrollen für Futtermittel und Dioxin-Frühwarnsystem kommen

Das Kabinett hat am 2. Februar 2011 dem Vorschlag von Bundesministerin Ilse Aigner zugestimmt und schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufgenommen. Als nächster Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans soll die Zulassung von Futtermittelunternehmen neu geregelt werden. Auch eine Rechtsverordnung zur Trennung der Produktionsströme ist bereits in Arbeit.
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Nach der am 2. Februar 2011 vom Kabinett gebilligten Änderung des LFGB wird es künftig eine Meldepflicht für private Labore geben. Sie müssen bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen. Das erklärt am 2. Februar 2011 das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). „Wir werden die Lebensmittelkette sicherer machen“, sagte Aigner. „Die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans werden mit Hochdruck umgesetzt. Die Verschärfung der Überwachung...
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