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1. Juli: Generelles Umbruchverbot für Grünland

Die Landesregierung beabsichtigt, ab dem 1. Juli 2011 ein Umwandlungsverbot für Dauergrünland einzuführen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, gestern in Stuttgart. Die Regelung soll ab dem 1. Juli 2011 wirksam sein. Dauergrünland, das zwischen dem 1. Juli 2011 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes umgewandelt wird, wird wieder hergestellt werden müssen.
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Ab dem 1. Juli gilt in Baden-Württemberg ein generelles Umbruchverbot für Grünland
Ab dem 1. Juli gilt in Baden-Württemberg ein generelles Umbruchverbot für GrünlandLemken
Damit sollen sogenannte „Last-Minute-Umbrüche“ durch einzelne Landwirte vermieden werden. In begründeten Einzelfällen wird es Ausnahmen vom generellen Umbruchverbot geben. Außerdem ist eine Genehmigungspflicht für die Entwässerung von Dauergrünland vorgesehen. Etwa die Hälfte der rund 3.900 in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten hätte ihre Heimat in grünlandähnlichen Gebieten. Bei den geschützten Arten sei der Anteil sogar noch höher. Seit dem Jahr 2003 seien in Baden-Württemberg über 20 000 Hektar Dauergrünland verloren gegangen. Der überwiegende Teil sei in Ackerland umgewandelt worden. Der Grünlandanteil in Baden-Württemberg belaufe sich insgesamt auf 545 000 Hektar. Mit der geplanten Regelung setzt die Landesregierung einen Auftrag...
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