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Sanktionen für Vergehen beim Umgang mit Lebensmitteln notwenig

Der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, begrüßt das Urteil vom 2. April 2007 im Gammelfleischprozess von Tettnang. "Spürbare Sanktionen für massive Vergehen im unverantwortlichen Umgang mit Lebensmitteln sind notwenig, um schwarze Schafe abzuschrecken!", erklärt Hauk.
Veröffentlicht am
Der Beschuldigte sei damit vorbestraft. Ob die verhängte Geldbuße jedoch den wirtschaftlichen Vorteil, den der Händler erzielt hatte, tatsächlich abschöpft, könne erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung eingeschätzt werden. Als Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder will der Minister erreichen, dass der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich von der-zeit 20.000 auf 50.000 Euro erhöht wird. So soll auch besonders schweren Fällen Rechnung getragen und schwarze Schafe wirksam abgeschreckt werden.
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