Bundestag beschließt Novellierung des Absatzfondsgesetzes
Mit der am 30. März in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Novellierung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes habe der Deutsche Bundestag die Grundlage geschaffen, die für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft wichtige Arbeit der beiden Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP fortzusetzen und zu erneuern. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich des Bundestagsbeschlusses zum Absatzfondsgesetz.
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Damit hätten CMA und ZMP wieder die Perspektive, erfolgreich und wirkungsvoll Erzeuger- und Verbraucheraufklärung sowie Absatzförderung zu leisten. CMA und ZMP wirtschaften augenblicklich mit erheblich reduzierten Haushalten, da nach einem Vorlagebeschluss des Kölner Verwaltungsgerichtes beim Bundesverfassungsgericht viele der abgabenpflichtigen Flaschenhalsbetriebe Widerspruch gegen ihre Beitragsbescheide eingelegt haben. Zu Voraussetzungen und Erfordernis einer zentralen Absatzförderung bekannt Der Bundestag hat sich mit dieser Novelle ausdrücklich zu den Voraussetzungen und der Erfordernis einer zentralen Absatzförderung bekannt. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass CMA und ZMP aufgrund der nach Ansicht des DBV nahezu aussichtslosen...