Quotenübertragungsstellen bleiben bestehen
Ungeachtet der Zusammenlegung der 16 Milchquoten-Übertragungsgebiete in den alten Bundesländern zu einem gemeinsamen Übertragungsgebiet West und im Unterschied zur Neuregelung in Ostdeutschland bleiben alle bisherigen Übertragungsstellen in Westdeutschland vorerst bestehen.
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Alle Antragsdaten fließen im Übertragungsgebiet West künftig auf elektronischem Weg bei einer zentralen Berechnungsstelle zusammen, welche neben dem gemeinsamen Gleichgewichtspreis auch die sonstigen gemeinsamen Ergebnisse berechnet. Ebenso ermittlt die Berechnungsstelle den zwischen den Übertragungsstellen erforderlichen Finanzausgleich für einen positiven oder negativen Quotensaldo. Diese Berechnungsstelle wird der Milchquotenübertragungsstelle Bayern angegliedert. Die Zuteilung von Referenzmengen aus der Landesreserve im Falle eines Nachfrageüberhanges erfolgt weiterhin im zuständigen Bundesland. Für die Annahme, Bearbeitung und Beantwortung der Anträge sowie für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind nach wie vor die...