Keine Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 26. Juni 2012 in einem Urteil festgestellt, dass mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt wird.
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Mit dem Urteil der Straßburger Richter wird die geltende Gesetzeslage in Deutschland jedoch nicht ungültig. Das Reviersystem bleibt grundsätzlich erhalten. Der Gesetzgeber muss die Mängel mit einer neuen Regelung beseitigen. Anders als noch die kleine Kammer des Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 20. Januar 2011 im gleichen Verfahren kam die Große Kammer jetzt zu dem Schluss, dass im Fall eines Grundstückseigentümers aus Rheinland-Pfalz durch dessen Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Neben der ersten Instanz des Gerichtshofs hatte zuvor auch das Bundesverfassungsgericht die anders lautende Rechtsauffassung von Landwirten und Grundeigentümern noch vollumfänglich...
