EU lockert Vorschriften für Untersuchungspflicht
Seit 1. Juni greifen bei der Schlachtung von Schweinen vier neue EU-Verordnungen. Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Folgen: So müssen Hausschweine nicht mehr zwangsläufig auf Trichinen untersucht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untersuchungspflicht künftig drastisch reduziert werden oder sogar ganz entfallen.
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