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Geflügelhaltung

KAT verbietet Schnäbelkürzen bei Legehennen ab 2017

Ab dem Jahr 2017 ist das Kupieren von Schnäbeln bei Legehennen für die KAT-Betriebe verboten. Darüber hat der „Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen“ KAT in Bonn jetzt seine 2500 Mitgliedsbetriebe informiert.

Veröffentlicht am
Rueß
Für die Erzeugerbetriebe bedeutet das Verbot eine große Umstellung. Der DBV sieht diesen voreiligen Schritt als unverantwortlich an, da in acht von elf Pilotversuchen der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo) in den Jahren 2012 und 2013 ein Verzicht auf das Schnabelkürzen zu mehr Federpicken und Kannibalismus geführt hat. Dies führte trotz des Versuchs der Optimierung der Haltungsbedingungen zu einer höheren Mortalitätsrate und einem erhöhten Einsatz von Antibiotika. Unter den derzeitigen Erkenntnissen würde lediglich eine Abdunkelung der Ställe wie in Dänemark oder Österreich einen tierschutzkonformen Ausstieg aus der Schnabelbehandlung ermöglichen. Dies widerspräche aber sowohl dem Tierschutzgesetz wie auch den...
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