Geflügelpest
Minister Bonde: „Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar“
Am vergangenen Wochenende wurde das Geflügelpest-Virus H5N8 erstmals bei einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Da das Land Baden-Württemberg schon von Beginn an damit gerechnet hatte, dass Wildvögel ein möglicher Infektionsweg sind, läuft bereits seit dem 7. November 2014 das Wildvogel-Monitoring mit doppelter Probenzahl.
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Außerdem hat das Land alle Jägerinnen und Jäger aufgefordert, tot aufgefundene Wildvögel zur Untersuchung einzuliefern. Obwohl es in Baden-Württemberg bislang keinerlei Anzeichen für das Auftreten der Geflügelpest gibt, ruft Minister Alexander Bonde insbesondere die Geflügelhalter im Land zu erhöhter Wachsamkeit auf. „Insbesondere Nutzgeflügelhalterinnen und -halter mit Freiland- oder Auslaufhaltung müssen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln zu verhindern.“ Futter und Einstreu sind geeignet zu lagern und Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu welchem Wildvögel Zugang haben. Bei vermehrten Todesfällen oder starken Leistungsabnahmen sind...