Antibiotikadatenbank
Countdown für Maßnahmenplan läuft am 31. Juli ab
Tierhalter, bei denen die Therapiehäufigkeit in der ersten Auswertung der staatlichen Antibiotikadatenbank im zweiten Halbjahr 2014 über der Kennzahl 2 liegt, müssen auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung bis zum 31. Juli 2015 einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Antibiotikareduktion erstellen und diesen unaufgefordert bei der zuständigen Veterinärbehörde vorlegen.
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Wenn die Maßnahmen, die in diesem Plan zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes genannt werden, nicht innerhalb eines halben Jahres umgesetzt werden können, muss zusätzlich ein Zeitplan erstellt werden.