Tierschutzbericht
Bundesregierung zieht Bilanz
Seit 10 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel um Grundgesetz verankert. Was wurde bisher erreicht?
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Tierschutz hat einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft: Bereits zum zwölten Mal legt die Bundesregierung einen Tierschutzbericht vor. Im Berichtzeitraum von 2011 bis 2014 hat es entscheidende Änderungen im Tierschutzgesetz gegeben. Dazu zählen insbesondere die bereits 2013 beschlossenen Verbote der betäubungslosen Ferkelkastration und des betäubungslosen Schenkelbrands beim Pferd, welche ab 2019 gelten sowie verschärften Regelungen im Hinblick auf Qualzuchten.
Heimtiere: Seit dem 1. August 2014 müssen dem künftigen Tierhalter beim Kauf eines Heimtieres schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden. Zudem wurden die Sachkundeanforderungen an Tierbörsenbetreiber verschärft. Um den illegalen Welpenhandel einzudämmen, wurde eine erweiterte Erlaubnispflicht für die Einfuhr von Heimtieren geschaffen. Für die Haltung von Kaninchen sind am 11. August 2014 neue Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten.
Versuchstiere: Seit dem 13. August 2013 gilt die Tierschutz-Versuchstierver-ordnung.Sie enthält detaillierte und strengere Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren, insbesondere Regelungen zur Haltung und zur Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen. Außerdem wurde die Versuchstier-meldeverordnung neu gefasst und die Meldepflichten ausgeweitet.
Haltung von Säugetieren: Nach dreijähriger Überarbeitung wurde 2014 das aktualisierte Säugetiergutachten vorgelegt. Darin werden die Mindestanforderungen an eine tiergerechte Haltung der wichtigsten Säugetiere detailierter beschrieben. Diese helfen bei der konkreten Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben insbesondere für Zoos und Tierparks.
Vorschriften bei Schlachtung und Tötung: Seit dem 1. Januar 2013 gilt die neue Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit der ebenfalls am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen, neu gefassten nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung wurden insbesondere die im Vergleich zu den unionsrechtlichen Regelungen strengeren nationalen Vorschriften zum Schutz von Tieren bei der Schlachtung oder Tötung fortgeführt.
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