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Tierwohl

Eigenkontrolle bei Milchrindern

Die Landestierschutzbeauftragte, Cornelie Jäger, präsentiert einen pragmatischen Vorschlag für die Eigenkontrolle bei Milchrindern. Sie sieht in den tierbasierten Indikatoren eine große Chance für mehr Tierwohl.

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Diverse Kontrollbereiche und Indikatoren geben Auskunft über das Tierwohl bei Milchvieh.
Diverse Kontrollbereiche und Indikatoren geben Auskunft über das Tierwohl bei Milchvieh.Fischer
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„Seit zwei Jahren müssen die Halter landwirtschaftlich genutzter Tiere Eigenkontrollen zum Tierwohl durchführen. Mit unserem Vorschlag für Milchrinder wollen wir dafür den Landwirtinnen und Landwirten eine konkrete Hilfestellung an die Hand geben – denn die Eigenkontrollen bieten ohne wesentlichen Mehraufwand große Chancen für mehr Tierwohl“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, anlässlich der Vorstellung einer konkreten Handlungsempfehlung für die Eigenkontrollen bei Milchrindern. „Die so genannten tierbasierten Indikatoren zeigen schnell und ohne großen Aufwand an, wenn in der Tierhaltung irgendetwas dem Tierwohl zuwiderläuft. Sie sind bestens geeignet, der nahezu unvermeidbaren Betriebsblindheit zu begegnen. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Indikatoren wie sinnvoll eingesetzt werden können – von Gesundheitsindikatoren bis zu Verhaltensmustern. So bieten die ohnehin vorgeschriebenen Eigenkontrollen großes Potenzial für mehr Tierwohl“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz.
Von dem Vorschlag erhofft sich Jäger auch eine Belebung der Diskussion darüber, wie sich das Wohlbefinden der Tiere noch besser erfassen lässt. „Leider gibt es bisher relativ wenige praxistaugliche Anleitungen, welche Indikatoren man nutzen und wie man sie bewerten sollte. Diese Lücke wollen wir mit dem aktuellen Vorschlag schließen. Denn wir brauchen pragmatische, aussagekräftige und gleichzeitig leichtzu erhebende Indikatoren, damit sich die Eigenkontrolle als wichtiges Element der betrieblichen Weiterentwicklung etabliert“, hielt Jäger abschließend fest.

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 waren die Eigenkontrolle erstmals verpflichtend eingeführt worden. Seit Februar 2014 muss jeder Nutztierhalter anhand von tierbasierten Merkmalen überprüfen, ob seine Tierhaltung ausreichend tier- und verhaltensgerecht ist und den tierschutzrechtlichen Grundsätzen genügt.

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