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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Änderungsvorschläge für Mastputen in der Kritik

Der Bundesrat hat am 6. November 2015 beschlossen, den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zwecks Erlasses einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zuzuleiten. Ziel ist die Ergänzung der Tier-SchNutztV um Regelungen zur Haltung von Mastputen.
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Das BMEL sieht die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung der TierSchNutztV um Regelungen zur Haltung von Mastputen aus mehreren Gründen kritisch, weil unter anderem schon diverse Vorschriften für Puten bestehen.

Eine Entscheidung zur Ergänzung der TierSchNutztV um Regelungen zur Haltung von Mastputen soll deshalb in Abhängigkeit von den weiteren Erfahrungen und Entwicklungen in den oben genannten Bereichen zu gegebener Zeit getroffen werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) schrieb im November 2015 bereits die Ministerpräsidenten der Bundesländer in dieser Angelegenheit an, um darauf hinzuwirken, dieser Verordnungsänderung nicht zuzustimmen.

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