Erste Betriebe rücken von der Warteliste nach
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Die nachrückenden Betriebe werden mit der von ihnen angegebenen Tierzahl und mit den von ihnen gewählten Kriterien zum Audit zugelassen. Die Entgelte je Kriterium bleiben unverändert. Bestehen die neu hinzukommenden Betriebe das Audit, erhalten sie eine Anspruchsberechtigung für zwei Jahre, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018. Grund dafür ist, dass ab Mitte 2018 für alle teilnehmenden Betriebe (bisherige und nachrückende Betriebe) neue, einheitliche Vorgaben gelten und umgesetzt werden sollen. Die ab 2018 geltenden Vorgaben werden derzeit erarbeitet. Um die Umstellung auf die zukünftigen neuen Vorgaben zu synchronisieren, wird die Laufzeit der nachrückenden Betriebe verkürzt.
Mitte April werden die Tierhalter, die zur Auditierung in der Initiative Tierwohl zugelassen wurden, über ihre landwirtschaftlichen Bündler informiert. Die Tierhalter können dann den Zeitpunkt angeben, ab wann sie die Tierwohl-Kriterien umsetzen möchten. Der individuelle Umsetzungstermin für die Kriterien kann in dem Zeitraum 28. April 2016 – 28. September 2016 frei gewählt werden. Ab dem angegebenen Umsetzungstermin – frühestens ab dem 28. April 2016 – starten die Audits.
Die Gesellschafter der Initiative sind:
Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V.
• Deutscher Bauernverband e.V.
• Deutscher Raiffeisenverband e.V.
• Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V.
• Verband der Fleischwirtschaft e.V.
• Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.









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