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Schweinehaltung

Initiative Tierwohl (ITW): Neue Preise und Kriterien

Die Initiative Tierwohl (ITW) muss ihre Kriterien ab dem Jahr 2025 an die Vorgaben des im vergangenen Jahr beschlossenen staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes anpassen. Mehr Platz und zusätzliche Strukturelemente erfordern für die neue Programmphase ab 2025 zudem daran angepasste Preisempfehlungen.

von Redaktion Quelle Pressemitteilung ITW erschienen am 03.09.2024
Die Revision für die neue ITW-Programmphase ab 2025 bringt Veränderungen bei den Kriterien und wird sich auf den Kostenausgleich auswirken. © BMEL, ITW,Canva, ISN/Jaworr
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Änderungen gab es bei der Initiative Tierwohl (ITW) in der Vergangenheit von Programmphase zu Programmphase immer wieder. Die Revision für die neue Phase ab dem Jahr 2025 bringe nun jedoch deutliche Veränderungen bei den Kriterien und müsse folglich auch zu deutlichen Veränderungen beim Kostenausgleich führen, teilt die ITW hierzu mit. Welche Kriterien bei ITW jetzt zum Tragen kommen sollen, liege dabei an den Kriterien, die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz staatlicherseits festgelegt worden sind. Nur so sei es möglich, dass die ITW und damit die Haltungsstufe 2 und die staatliche Stufe „Stall+Platz“ synchron laufen könnten. Da die staatlicherseits festgelegten Kriterien sich bislang nur auf die Schweinemast beziehen, sind auch bei der ITW nur die Kriterien der Mast angepasst worden – einzige Ausnahme ist die stärker anvisierte Nämlichkeit, also die Durchgängigkeit von der Sauenhaltung bis zur Mast.

Was ändert sich bei den Haltungskriterien?

Ausgehend von den bisherigen Kriterien in der Schweinemast, die alle erhalten bleiben (Basiskriterien, zusätzliches Raufutter, Tränkwasser- und Stallklimacheck) müssen für Mastschweine zukünftig 12,5 % statt bisher 10 % mehr Platz im Stall zur Verfügung gestellt werden. Zudem – und das ist die größte Änderung – müssen aus einer Liste von Buchtenstrukturierungselementen drei Elemente ausgewählt und eingebaut werden. Alternativ zu den Strukturelementen könne auch ein Auslauf angeboten werden. Die neuen Kriterien müssen schrittweise umgesetzt werden: Ab dem 1.Januar 2025 müssen bei allen neu eingestallten Mastschweinen die neuen Kriterien umgesetzt werden, ab dem 1. April 2025 bei allen Mastschweinen im ITW-Betrieb (=VVVO-Nummer).

In der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht bleibt es bei den bisherigen Kriterien. Hinzu kommt im Zuge der Teilnahmemöglichkeit ausländischer Betriebe lediglich das Kriterium Ferkelkastration. Das heißt auch hier ist ein Verzicht auf die Kastration beziehungsweise die Schmerzausschaltung bei der Kastration gemäß dem beschriebenen Verfahren vorgegeben.

Höhere und differenziertere Preisempfehlung

Im Zuge der Kriterienumstellung werden auch die Preisempfehlungen angepasst. Die Differenzierung erfolgt künftig auf Basis der so genannten Nämlichkeit (ITW von Ferkelerzeugung bis Mast). Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, sollen dann einen Aufschlag von 7,50 Euro pro Mastschwein erhalten. Mäster, die zwar die neuen ITW-Standards einhalten, aber die Ferkel nicht von an der ITW teilnehmenden Betrieben beziehen, sollen 6,50 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 wird die letztgenannte Preisempfehlung bei fehlender Nämlichkeit auf 6,00 Euro abgesenkt. Wer bei der ITW nicht weitermachen will, müsse rechtzeitig (drei Monate vorher) beim Bündler kündigen. Es muss dann ein Abschlussaudit im Betrieb erfolgen. Der bisherige Bonus von 5,28 Euro wird bei der Kündigung nur noch bis zum Ende der betrieblichen Laufzeit gezahlt. Entsprechend sollte bei der Kündigung der ITW auf die möglichen Auswirkungen auf die Liefervereinbarungen mit dem jeweiligen Abnehmer und auf die Meldungen zur Haltungskennzeichnung geachtet werden.

Nämlichkeit entscheidend für den Bonus

Der Ferkelfonds für die Ferkelerzeugung wird noch bis zum 31. Dezember 2026 weitergeführt. Für den Ausbau der Nämlichkeit wird auch das Tierwohlentgelt bei der Ferkelerzeugung ab 2025 weiter differenziert. Für Ferkel, die an ITW-Mäster vermarktet werden, erhalten dann alle teilnehmenden Ferkelaufzüchter ab dem 1. Januar 2025 einen Beitrag von 4,50 Euro. Die sogenannten Bestands-Ferkelaufzüchter erhalten für Ferkel, die an nicht-ITW-Schweinemäster abgegeben werden, dann nur noch 2,50 Euro. Sogenannte nämliche Ferkelaufzüchter erhalten wie bisher für Ferkel, die an nicht-ITW-Mäster vermarktet werden, kein Tierwohlentgelt.

Bonuszahlung für Ferkel läuft über Quartalsmeldung

Die Bezahlung des Bonus erfolgt auf Basis der Quartalsmeldungen an den Bündler, aus der hervorgeht, wie viele Ferkel an ITW-Mäster geliefert wurden. Die Lieferberechtigung muss am Tag der Lieferung in der Datenbank der ITW anhand der VVVO-Nummer des Mästers überprüft werden. Die Angaben in der Quartalsmeldung werden beim Audit überprüft.

Wie bisher auch schon müssen ITW-Ferkelaufzüchter ihre Ferkel aus ITW-Ferkelerzeugerbetrieben beziehen. Letztere sollen von dem aufnehmenden Ferkelaufzüchter einen Preisaufschlag auf den Marktpreis erhalten. Hierfür liegen die Empfehlung der Gremien der ITW weiterhin bei 1,80 Euro je abgesetztem Ferkel.

Detaillierte Informationen u.a. zu den neuen Kriterien finden sich zusätzlich in den Leitfäden und den Erläuterungen dazu auf der Seite www.initiative-tierwohl.de

 

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