Tierwohlställe: EU unterstützt längere und höhere Förderung
Die Europäische Union unterstützt den Umbau der Tierhaltung in Deutschland künftig stärker als bisher. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt, habe man in Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission in Brüssel erreicht, dass Tierwohlställe ab 2023 mit bis zu 80 Prozent der Investitionssumme gefördert werden können und die Begrenzung der Förderdauer aufgehoben werden soll.
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Um den Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz voranzureiben, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner 2019 die Borchert-Kommission eingesetzt, die verschiedene Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung gemacht hatte und im Frühjahr 2020 vorgestellt hat. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sowie einer Politikfolgenabschätzung seien diese Vorschläge nun geprüft worden. Empfohlen wurde dabei unter anderem eine Anpassung des auf EU-Ebene zulässigen Förderzeitraums und der maximalen Förderintensität.
Höhere Zuwendung und unbegrenzte Förderdauer für Tierwohlställe
Laut einer Pressemitteilung des BMELS können Tierhalter beim Umbau Ihrer Ställe zu Tierwohlställen in Zukunft auf bessere Fördermöglichkeiten und die notwendige Planungssicherheit hoffen. "Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich, das haben wir verdoppelt. Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt. Das sind entscheidende Punkte. Wenn Landwirte ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen, müssen sie die Garantie haben, dafür die erforderliche Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode. Denn die Abschreibungen für eine solche Investition sind keine Angelegenheit von vier Jahren. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg", so Klöckner.
GAP: Tierwohlmaßnahmen zählen zur zweiten Säule
Die beiden Maßnahmen zählen zum Förderangebot der zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP), die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der zweiten Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen.
Nach der Strategieplan-Verordnung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) kann eine Verbesserung des Tierwohls mit Maßnahmen der zweiten Säule der GAP noch gezielter unterstützt werden:
- Die Förderdauer für den Ausgleich höherer Leistungen darf sich nun auch bei Verpflichtungen zugunsten des Tierwohls auf mehr als sieben Jahre belaufen. Das war bisher nicht möglich.
- Für die Förderung von Investitionen zum Tierwohl ist die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent erhöht worden. Auch das ist ein wichtiger Schritt, der merklich den Landwirten und dem Tierwohlziel hilft.
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