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Schweinehaltung

Deutschland größter Erzeuger in der EU

28,3 Millionen Schweine werden in Deutschland zur Fleischerzeugung gehalten (November 2014). Damit ist Deutschland innerhalb der EU mit einem Anteil von rund 20 Prozent der größte und weltweit der viertgrößte Schweineerzeuger.
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Insgesamt gibt es heute 26.800 Betriebe mit Schweinehaltung in Deutschland, pro Betrieb rund 1060 Schweine. Im November 2012 waren es noch 29.900 Betriebe, also zwölf Prozent mehr. In den beiden Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen leben knapp 60 Prozent aller deutschen Schweine. Die enorme Bedeutung des wichtigsten Fleischlieferanten in Deutschland wird auch durch die zweithöchsten Verkaufserlöse in der deutschen Landwirtschaft deutlich. Der Anteil von Öko-Schweinefleisch am gesamten Schweinefleisch liegt bei unter einem Prozent, bei steigender Nachfrage besteht ein hoher Importbedarf.

Schweinehaltung ist hochspezialisiert

Die moderne Schweineproduktion zeichnet sich durch fortschreitende Spezialisierung aus, zum Beispiel auf die Zucht, Jungsauenaufzucht, Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht und Mast. Viele Betriebe legen sich auf nur eine oder zwei Produktionsrichtungen fest. Auch bei der Züchtung wird die enorme Spezialisierung deutlich: Rund 90 Prozent der Schweine werden in speziellen Zuchtbetrieben mithilfe der Hybridzucht erzeugt, also Kreuzungen aus mehreren spezialisierten Zuchtlinien und Rassen. Gute Schlachtkörperqualität und Fleischbeschaffenheit sind wichtige Zuchtziele. Ein wachstumsintensives Fleischschwein kann heute bis zu einem Kilogramm pro Tag zunehmen.

Welche Richtlinien gelten für die Schweinehaltung?

Die Haltung von Schweinen ist innerhalb der EU durch verschiedene Richtlinien geregelt. Diese werden in Deutschland durch die Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung (TierSchNutztV) umgesetzt, die einen entsprechenden Abschnitt über das Halten von Schweinen enthält – die sogenannte Schweinehaltungs-verordnung. Die Vorgaben für die deutschen Schweinehalter sind dabei zum Teil strenger als die EU-Regelungen. Die Verordnung regelt zum Beispiel, wie viel Platz je Schwein notwendig ist und wie der Boden beschaffen sein muss.

 

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