Alternative weitgehend kostenneutral
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Wie der Parlamentarische Staatssekretär vom BMEL, Peter Bleser, mitteilte, werden sich die mit der Einführung der Geräte für die Inovo-Geschlechtsbe-stimmung verbundenen Investitionskosten nach derzeitigem Kenntnisstand auf „ein vertretbares Maß“ beschränken.
Zu gegebener Zeit werde zu prüfen sein, inwieweit Fördermaßnahmen bei der Einführung der neuen Technologie erforderlich seien. Zu vernachlässigen werden laut Bleser die laufenden Mehrkosten für die Geschlechtsbestimmung im Ei sein. Als einen Grund nennt er, dass durch die Anwendung des Verfahrens Kostenvorteile entstünden. Insbesondere könnten Brutkapazitäten und Energiekosten gespart werden.
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