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Alb-Donau-Kreis

Verstöße gegen Tierschutzrecht auf Mastbetrieb festgestellt

Bei einem Schweinemastbetrieb im nördlichen Alb-Donau-Kreis wurden zahlreiche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Das ergaben, auf Grund eines Hinweises, unangemeldete Kontrollen der Veterinärbehörde des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und von Fachleuten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in den letzten Tagen.
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Bei den Prüfungen und Kontrollen wurde festgestellt, dass von den über 1200 Mastschweinen rund 15 Prozent Erkrankungen und Verletzungen aufwiesen. Dabei handelt es sich vor allem um Bissverletzungen an Ohren und Schwänzen. Diese Tiere waren zum größten Teil nicht von den gesunden Artgenossen in einer eigenen Krankenbucht separiert.

57 Tiere mussten aus Gründen des Tierschutzes sofort getötet werden. Dies wurde vor Ort durch Tierärzte in enger Ansprache mit der Veterinärbehörde entschieden und durchgeführt. Beide Seiten verständigen sich auch auf weitere Behandlungsmaßnahmen bei erkrankten oder verletzten Tieren, gegebenenfalls auch auf weitere Tötungen aus Gründen des Tierschutzes.
Auch das Stallklima und die Stallhygiene wiesen Mängel auf, etwa durch starke Verkotung und teilweise verschmutzte Abluftschächte.

Mängel gab es auch bei nicht ausreichend vorhandenem Beschäftigungsmaterial für die Tiere sowie bei der Betriebsdokumentation. Die Buchten, in denen die Tiere gehalten werden, waren zum Teil überbelegt.

Landratsamt und Ministerium für Ländlichen Raum stimmen darin überein, dass die Vorkommnisse auf dem Betrieb lückenlos aufgeklärt und umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Welche veterinärrechtlichen und weiteren Konsequenzen aus den Kontrollergebnissen mit Blick auf den Betrieb gezogen werden, wird nach der derzeit noch laufenden Auswertung der Faktenlage entschieden. Auch die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.

Als Konsequenz aus diesen Vorkommnissen kündigte Landrat Heiner Scheffold an, künftig verstärkt unangemeldete veterinärmedizinische Kontrollen in der Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis erfolgen zu lassen.

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