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Novelle Düngeverordnung (DüngeVO)

Geplante Stoffstrombilanz betrifft bis zu 12.000 Betriebe

Die von den Koalitionsfraktionen im Rahmen der Neuregelung des Düngerechts geplante verbindliche betriebliche Stoffstrombilanz für Tierhaltungsbetriebe mit mehr als 2 000 Mastschweineplätzen oder mehr als drei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar wird zunächst bis zu 12.00 Betriebe betreffen.
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Das geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, auf eine schriftliche Frage des agrarpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, hervor.
 
Laut Bleser wurden im Rahmen der Viehbestandserhebung vom Mai 2016 rund 600 Betriebe in Deutschland gezählt, die mindestens 2000 Mastschweine hielten. Angaben zur Stallkapazität würden nicht erhoben. Die aktuellsten Angaben zur Zahl der Betriebe mit einem Viehbestand von mehr als drei Großvieheinheiten (GVE) pro  Hektar (ha) stammten aus der Agrarstrukturerhebung 2013. Damals habe deren Zahl bei rund 11.400  gelegen. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass eine unbekannte Zahl von Betrieben beide Kriterien erfülle und diese somit doppelt gezählt würden.
 
Keine Kenntnisse hat die Bundesregierung dem Staatssekretär zufolge darüber, wieviele der Betriebe mit einer Verpflichtung zur Stoffstrombilanzierung in sogenannten roten Gebieten mit einer Nitratbelastung im Grundwasserkörper von mehr als 50 Milligramm (mg) pro Liter (l) oder einem Nitratgehalt von 40 mg pro l bei ansteigender Tendenz liegen.
 

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