Kein Transport von Lebendtieren in Drittländer
Ein Zeichen für den Tierschutz wollen das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg und alle am Transport von Tieren beteiligten Organisationen geben. Sie haben diese Woche beschlossen, künftig auf die Vermarktung von lebenden Tieren aus Baden-Württemberg zur Schlachtung in Drittländern zu verzichten.
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Landwirtschaftsminister Peter Hauk hatte dazu einen Runden Tisch zum Informationsaustausch und zur Beratung zwischen allen am Transport von Tieren beteiligten Organisationen einberufen, um mögliche Verbesserungen beim Transport von Tieren in Drittländer zu erörtern.
„Zur Sicherstellung des Tierschutzes bei Tiertransporten in Drittländer gibt es vielfältige Ansatzpunkte und Maßnahmen“ sagte der Minister und bezeichnete das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 als ‚Meilenstein beim Schutz von Tieren beim Transport in Drittstaaten‘. In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Tiertransporte, die in der EU beginnen, auf dem gesamten Weg, also auch außerhalb der EU bis zum Abladen am Zielort, europäische Tierschutzregeln einhalten müssen.
Verbesserungen anstreben
Im Rahmen des runden Tisches waren sich alle Beteiligten einig, dass diese bestehenden hohen Standards des Tiertransportrechts konsequent eingefordert und eingehalten werden müssen und dass darüber hinaus auf EU-Ebene weitere Verbesserungen angestrebt werden sollten.
Initiativen Baden-Württembergs auf Bundesebene
Um Verbesserungen im Transportrecht auf EU-Ebene zu erreichen, wird Baden-Württemberg gegenüber dem Bund initiativ werden. Dabei soll es zum Beispiel um ein Verbot langer Transporte von Schlachttieren in Drittländer gehen, um den Aufbau und den Standard von Versorgungsstationen an den EU-Außengrenzen und in Drittländern oder auch um die Sicherstellung der zügigen Abfertigung von Tiertransporten an den EU-Außengrenzen.
Freiwillige Erklärung
Um mit gutem Beispiel voranzugehen und ein Zeichen für den Tierschutz zu setzen, haben sich die am Transport beteiligten Verbände gemeinsam mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz darauf verständigt, auf die Vermarktung von lebenden Tieren aus Baden-Württemberg zur Schlachtung in Drittländern zu verzichten.
Außerdem waren sich alle Beteiligten einig, dass das Konzept der Schulung der Fahrer und Betreuer weiter auszubauen ist. Dies beinhaltet auch konkrete Vorgaben zur Versorgung und Betreuung der Tiere. Außerdem soll zukünftig bei der Planung von langen Beförderungen von Tieren in Drittländer ein auf die jeweilige Transportroute abgestimmter, detaillierter Notfallplan vorgelegt werden.


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