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Kabinett beschließt bessere Lebensmittelüberwachung

In seiner Sitzung am 12. März 2008 hat das Bundeskabinett die Verabschiedung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rüb) beschlossen. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) amm 12. März 2008 mit.
Veröffentlicht am
„Mit der Verabschiedung dieser Vorschriften am 12. März 2008 im Kabinett haben wir wichtige Elemente aus unserem 13-Punkte-Programm umgesetzt“, so Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Anschluss an die Kabinettsitzung. Weitere Punkte auf der Agenda „Es stehen aber noch weitere Punkte auf der Agenda, zu denen wir bereits Vorschläge vorgelegt haben und die derzeit das parlamentarische Verfahren durchlaufen.“ Als Beispiel dafür nannte Seehofer die Verpflichtung von Lebensmittelunternehmern, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, diese Lieferungen den Behörden anzuzeigen. Ferner müsse der so genannte Informantenschutz dringend geregelt werden, so Seehofer. Er habe sich in der...
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