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Blauzungenkrankheit

Bauernverband fordert Erleichterungen

Seit dem 18. Mai wurden nach einem Beschluss von Bund und Ländern die Verbringungsregelungen von Rindern aus den von der Blauzungenkrankheit betroffenen Restriktionsgebieten erheblich verschärft (s. BWagrar 19/2019, S. 12 und 20/2019, S. 13). Die extrem kurzfristige Umsetzung der neuen Regelungen stellt viele Betriebe – insbesondere was die Verbringung von Kälbern betrifft – nun vor enorme Probleme.

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Die ohnehin schon sehr angespannte Situation in den Restriktionsgebieten wird
dadurch weiter verschärft. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich daher an das BMEL gewandt und dieses aufgefordert, die Entscheidung angesichts des bislang relativ milden Verlaufs der Krankheit und der Impfstoffknappheit zu revidieren. Ebenso hat sich auch der Landesbauernverband (LBV) an das Landwirtschaftsministerium (MLR) gewandt und auf schnelle Lösungen gedrängt, die eine erleichterte Vermarktung auch außerhalb des Restriktionsgebietes ermöglichen.

Anfang dieser Woche hat das BMEL mit Italien das bilaterale Memorandum für das gegenseitige Verbringen von Kälbern abgeschlossen. Kälber können danach nach Italien verbracht werden, wenn die Anforderungen an das innerstaatliche Verbringen wie in Deutschland eingehalten werden. Die Muttertiere müssen geimpft sein. Kälber von nicht geimpften Muttertieren können dagegen nicht nach Italien verbracht werden. Der Zeitpunkt der Impfung der Kühe entscheidet wie in Deutschland, ob zusätzlich eine Laboruntersuchung (PCR) notwendig ist. Das Memorandum mit Spanien steht immer noch aus.

Bilaterales Abkommen mit Italien unterzeichnet

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