Kälber dürfen nach Italien, Spanien und in die Niederlande
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nun - nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit - mit Italien und den Niederlanden ein Memorandum für das gegenseitige Verbringen von Kälbern abgeschlossen. Kälber können danach nach Italien und in die Niederlande verbracht werden, wenn die Anforderungen an das innerstaatliche Verbringen wie in Deutschland eingehalten werden.
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Die Muttertiere müssen geimpft sein. Kälber von nicht geimpften Muttertieren können dagegen nicht nach Italien verbracht werden. Der Zeitpunkt der Impfung der Kühe entscheidet wie in Deutschland, ob zusätzlich eine Laboruntersuchung (PCR) notwendig ist.
Regelung mit den Niederlanden
Das BMEL hat sich auch mit dem niederländischen Landwirtschaftsministerium auf ein Memorandum verständigt. Danach dürfen Kälber, die jünger als 90 Tage sind, nach den Niederlanden verbracht werden, wenn sie frei vom Virus der Blauzungenkrankheit und gegen Angriffe durch den Überträger Culicoides geschützt sind. In den die Rinderherden begleitenden TRACES-Gesundheitsbescheinigungen gemäß Absatz 1 muss – unter Punkt BT-2 – folgender Wortlaut aufgeführt sein: "Tiere erfüllen die Bestimmungen von Artikel 8 (1) (b) der Verordnung (EG) 1266/2007".
Regelung mit Spanien
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mitteilt, wurde das Abkommen zwischen Deutschland und Spanien zum Verbringen von bis zu 70 Tage alten Kälbern am 27.05.2019 unterzeichnet. Das Abkommen tritt am 03.06.2019 in Kraft. Ein Verbringen von Kälbern nicht gegen BTV-8 geimpfter Kühe nach Spanien ist wegen der Vorlaufzeiten mit Repellentbehandlung und PCR-Untersuchung frühestens in ca. 2 1/2 bis 3 Wochen möglich, sofern die Behandlung der Tiere unverzüglich begonnen wird, so das MLR. Kälber geimpfter Kühe können laut Ministerium mit/ohne PCR-Untersuchung (je nach Erstimfpung, s. BWagrar 20, S. 13) ab 03.06.2019 nach Spanien verbracht werden.
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