Mittel nicht ausgeschöpft
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Vom 15. Juli bis 10. Oktober 2019 konnten Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfpräventionsgebiete ziehen, bei der BLE eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen. Sofern alle nötigen Zuwendungsvoraussetzungen vorlagen, wurde eine Zuwendung in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf gewährt. Die meisten Anträge kamen aus Niedersachsen (17), Nordrhein-Westfalen (13), Rheinland-Pfalz (10) und Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise Hessen (je 9). Von den in Baden-Württemberg eingereichten zwei Anträgen wurde einer bewilligt.
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