Tierschutzbund kritisiert Kehrtwende von Ökoverbänden
Laut mehrerer Medienberichte hat sich die Ländergemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) darauf verständigt, dass die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac, die sogenannte Immunokastration, für den Ökolandbau künftig nicht zulässig sein soll. Der Deutsche Tierschutzbund, der sich für diese Methode als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration ausgesprochen hat, kritisiert diese Aussage scharf.
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„Für die ökologische Landwirtschaft wird immer wieder in Anspruch genommen, dass sie einem besonders hohen Tierschutzstandard gerecht wird. Ausgerechnet hier soll nun offenbar eine Methode untersagt werden, die auf Amputationen verzichtet und aus Tierschutzsicht, neben der Ebermast, eine wichtige Alternative darstellt. Dieses Vorgehen ist für uns absolut unverständlich und inakzeptabel. Wir werden uns daher erneut an die Ländervertreter wenden und unseren scharfen Protest äußern“, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die LÖK berufe sich bei ihrer Entscheidung auf die EU-Kommission, die Improvac zuvor als “hormonähnliche Substanz" eingestuft hatte. Die Kommission habe hierbei jedoch vermerkt, dass ihre Auffassung und Einschätzung nicht rechtsbindend seien. Die endgültige Auslegung obliege den Mitgliedstaaten.
Noch 2010 habe die LÖK selbst ausführlich über den Einsatz von Improvac und die Kompatibilität mit den Rechtsvorschriften im Ökolandbau diskutiert und in ihrem Protokoll vom 9. März 2010 festgehalten, dass die Improvac-Impfung für den Ökolandbau zulässig sei. „Die Fakten haben sich seitdem nicht geändert. Angesichts der Frist zur Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration Anfang 2021 sendet die LÖK jetzt auf einmal ein völlig falsches Signal und schafft unnötige Unsicherheit. Impfungen werden auch anderweitig in der Bio-Landwirtschaft eingesetzt – es gibt keinen Grund, warum sie nicht auch in diesem Bereich zugänglich bleiben sollten“, so Schröder.
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