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Rindermast

Zweiflächenbuchten könnten Vollspalten tiergerechter machen

Zwar sind Vollspaltenböden in der Rindermast bisher nicht verboten. Den Bedürfnissen der Bullen und Färsen werden die Betonflächen jedoch nur bedingt gerecht. Mehr Tierwohl versprechen dagegen teilstrukturierte Zweiflächenbuchten. Ob und wie die alternativen Buchten in der Praxis funktionieren, erprobt derzeit das Landwirtschaftliche Zent-rum (LAZBW) in Aulendorf. 

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Eilers/LAZBW Aulendorf
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Der Trend für die Nutztierhaltung ist klar: Mehr Tierwohl und Haltungsbedingungen, die an die Bedürfnisse der Tiere angepasst sind, und nicht umgekehrt! Während für die Haltung von Milchkühen eingestreute Liegeboxen, Laufflächen mit Gummiauflagen und strukturierte Funktionsbereiche nahezu selbstverständlich sind, werden vor allem Mastrinder nach wie vor häufig auf Vollspaltenböden gehalten. Diese sind nicht verboten, jedoch lassen sich damit die Anforderungen nach Paragraf zwei des Tierschutzgesetzes nur schwerlich umsetzen. 

Gummiböden bevorzugt

Demzufolge muss ein Tierhalter das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die Kritik an der Haltung auf Vollspaltenböden begründet sich dabei unter anderem auf der mangelnden Strukturierung, den nichtverformbaren und perforierten Betonböden sowie einer reiz-armen Umgebung. Für die Tiere selbst steigen die Risiken für Verletzungen an den Gelenken, Veränderungen an den Schwanzspitzen und Verhaltensabweichungen durch die Aufstallung.

Die Ursachen dafür liegen auf der Hand, denn die ethologischen Bedürfnisse des Rindes erfordern eine sehr viel anspruchsvollere Haltungsumwelt. Das lässt sich zum Beispiel aus dem Nationalen Bewertungsrahmen für Tierhaltungsverfahren (KTBL-Schrift 446, 2006) ableiten. Darin wird die Ausführbarkeit wichtiger Funktionskreise des Normalverhaltens von Rindern (zum Beispiel Sozial-, Fortbewegungs- oder Ruheverhalten) in klassischen Vollspaltenbuchten als Einflächenbucht mit Betonspalten überwiegend mit „stark eingeschränkt“ beziehungsweise „nicht ausführbar“ bewertet.

Die Haltung von Rindern unter natürlichen Bedingungen, das heißt am ehesten auf der Weide, kann hierbei nicht der absolute Maßstab zur Bewertung derzeitiger Haltungsverfahren für Mastbullen oder auch weiblicher Aufzuchtrinder sein. Liegezeiten steigenSie ist jedoch eine Orientierungshilfe, wenn es um die Verbes-serung suboptimaler Haltungsverfahren geht.

Untersuchungen zeigen, dass in Wahlversuchen mit Spalten aus Beton und mit Gummiauflage die Gummiböden eindeutig von den Tieren bevorzugt werden (Bahrs 2005, Platz et al., 2007). Auf Gummibelägen kommt es zu längeren Liegezeiten, weniger Abweichungen im Aufsteh- und Abliegeverhalten sowie weniger Veränderungen an Gelenken und Schwanzspitzen. Bekannt ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass Vollspaltenbuchten mit gummierten Spalten als Einflächenbucht zu einer verstärkten Tierverschmutzung und einem erhöhten Netto-Klauenwachstum führen.

Hintergrund ist, dass sich die Feuchtigkeit durch Kot und Harn auf Gummiböden länger hält und der nötige Klauenabrieb fehlt. Um die Vorteile des Spaltenbodens mit Gummiauflage zu nutzen und deren Nachteile auszugleichen, bietet sich die Konstruktion einer Zweiflächenbucht an. Während der Spaltenbereich mit Gummiauflage vorrangig als Liegebereich vorgesehen ist, dient der Betonspaltenbereich (eventuell mit Profilierung) grundsätzlich der Aktivität sowie der Futter- und Wasseraufnahme.

Über den Betonbereich ohne Gummiauflage wird der nötige Klauenabrieb sichergestellt. Außerdem wird die Haltungsumwelt der Tiere in gewisser Weise strukturiert. Entscheidend dabei ist, für jeden Mastbullen im Betonspaltenbereich einen Fressplatz mit ausreichender Breite vorzusehen, um die fehlende Individualdistanz zu kompensieren und eine weitgehend ungestörte Futteraufnahme zu gewährleisten. 

Lesen Sie den gesamten Beitrag in Ausgabe 38/2020 von BWagrar.

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