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Geflügelpest

Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Brandenburgs

Seit Oktober 2020 tritt die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) verstärkt bei Wildvögeln in Deutschland auf, vor allem an der Nord- und Ostseeküste. Neue Meldungen über infizierte Wildvögel aus Süddeut-schland, Sachsen, Berlin und Brandenburg zeigten inzwischen jedoch, dass sich das Virus überregional ausbreitet, so das Sozialministerium Brandenburg hierzu in einer aktuellen Pressemitteilung. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbe-stände derweil als hoch ein.

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„In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel. Leider geben die aktuellen Ereignisse auch für Brandenburg Anlass zu Sorge und erhöhter Wachsamkeit“, erläuterte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer.

Im Land Brandenburg wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt und vom nationalen Referenzlabor FLI bestätigt: Zwei Fälle im Land-kreis Prignitz (Mäusebussard, Saatgans), ein Fall im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Kranich) und ein Fall im Landkreis Havelland (Graugans). Hausgeflügelbestände seien bislang nicht betroffen.

„Eine Übertragung auf Hausgeflügel gilt es unter allen Umständen zu verhin-dern, der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden. Unter Berück-sichtigung der Risikoeinschätzung des FLI und in Abstimmung mit den Landkreisen ordnen wir deshalb die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel an. Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Klar ist allerdings auch: die Stallpflicht ist kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalter zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, macht die Verbraucherstaatssekretärin deutlich.

Mit dem Erlass muss in den Landkreisen und kreisfreien Städten in den aus-gewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel unverzüglich angeordnet werden. Das Aufstallungsgebot soll ab dem 13. Dezember 2020 gelten.

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