Hauk kritisiert Insektenschutzpaket des Bundes
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk Minister hat das zur Verabschiedung vorgesehene Insektenschutzpaket des Bundes kritisiert. Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten stellten Acker-, Wein- und Erwerbsobstbaubetriebe in Baden-Württemberg vor ungelöste Produktionsprobleme.
- Veröffentlicht am
„Wir stehen hinter unseren Acker-, Wein- und Erwerbsobstbaubetrieben im Land, und deshalb ist der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, nicht tragbar. Diese Regelungen würden die Erzeugung marktfähiger Qualitätsprodukte deutlich erschweren und auf Kosten der heimischen Landwirtschaft gehen. Das in Baden-Württemberg im letzten Jahr verabschiedete Biodiversitätsstärkungsgesetz wird durch das geplante Gesetz und die geplante Verordnung des Bundes konterkariert. Es führt zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und läuft zu den in Umsetzung befindlichen Pestizidreduktionsstrategien der Länder konträr. Deshalb darf das geplante Insektenschutzpaket des Bundes so nicht verabschiedet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 4. Februar in Stuttgart.
Baden-Württemberg zeichne sich durch einen besonderen Artenreichtum und vielfältige Lebensräume aus. Dies habe bei der Meldung der Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) im Land zu einer weitreichenden Schutzgebietskulisse geführt. Nach aktuellem Stand seien rund 17,5 Prozent der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete und davon rund 11,7 Prozent als FFH-Gebiete geschützt. In vielen dieser Gebiete sei die Landwirtschaft ein fester Bestandteil für deren Erhalt. Bei den rund 429.000 Hektar FFH-Gebietsflächen seien rund 99.700 Hektar als landwirtschaftlich genutzte Fläche erfasst.
Mit Kooperationsmodellen gut gefahren
Der Kooperationsansatz mit den Landwirtinnen und Landwirten habe daher in Baden-Württemberg von jeher eine besondere Bedeutung. Über den Vertragsnaturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT) würden die Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten erhalten und aktiv gepflegt. „Durch eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und gleichzeitig wertschöpfende Nutzung der Flächen tragen die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg somit seit Jahrzehnten zur Erhaltung der artenreichen und vielfältigen Kulturlandschaft in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere in den FFH-Gebieten, mit ihrer eigenen Tatkraft und ihrem Engagement bei. Dies alles steht nun durch die geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf dem Prüfstand und stellt die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage“, gibt der Minister zu Bedenken.
Vor allem das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten würde zu weitreichenden Bewirtschaftungsbeschränkungen in Baden-Württemberg führen. Im Weinbau sind rund 15.000 Hektar betroffen und damit ein Großteil der Weingüter und -kellereien, Weingärtner und Winzergenossenschaften. „Durch das Herbizidverbot in FFH-Gebieten stünde der in Baden-Württemberg traditionelle Steillagenweinbau, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – prägt, vor dem Aus“, betonte der Minister. Ein Insektizideinsatz sei vor allem gegen invasive Schädlinge erforderlich.
Aber auch Betriebe, Direktvermarkter und Genossenschaften im Obst- und Gemüseanbau wären bei einem Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten erheblich betroffen. So sei eine wirtschaftliche Produktion und die Erzeugung marktfähiger Produkte vor allem im Gemüsebau ohne Einsatz von Herbiziden und Insektiziden aufgrund der Vielzahl von Schädlingen nur beschränkt möglich.
Hinzu komme, dass die geplanten bundesrechtlichen Regelungen mit den am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen des Landes zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten, die im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) verankert wurden, nicht übereinstimmten. „Die Landesvorschriften im Naturschutzgesetz und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz stellen interessengerechte Regelungen zum Umgang mit Pestiziden in Schutzgebieten, auch in Natura 2000-Gebieten, dar. Sie sind geeignet, zur Beschränkung des Pestizideinsatzes zugunsten des Insektenschutzes gewinnbringend beizutragen und lassen gleichzeitig die betrieblichen Belange unserer Landwirtinnen und Landwirte nicht außer Acht,“ bekräftigte Minister Hauk und fügte an: „Deshalb hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhebliche Bedenken bezüglich der vom Bund vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten. Stattdessen sollte die Regelung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in FFH- und auch in Vogelschutzgebieten den Ländern überlassen werden, die aufgrund der in den Ländern bereits angestrengten Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategien geeignete und angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen und Maßnahmenpakete geschnürt haben“.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.