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Baulandmobilisierungsgesetz ohne Tierwohlverbesserungsgenehmigung

Bauernverband: Chance ist vertan

Während das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland arbeitet, beschließt der Deutsche Bundestag aktuell eine Änderung des Baugesetzbuchs ohne Genehmigungsmöglichkeit für den Umbau der Ställe für mehr Tierwohl.

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„Dieses Versäumnis ist ein politisches Armutszeugnis. Es ist der Beleg, dass es an einem echten politischen Willen für mehr Tierwohl in den Ställen fehlt. Mit der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden Vorgaben beschlossen, die durch die aktuelle Gesetzeslage baurechtlich nicht umsetzbar sind. Es wurde ein finanzielles Förderpaket aufgelegt, das mangels Baurecht nicht in Anspruch genommen werden kann“, kritisiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Dabei wäre es bei dem aktuellen Vorschlag, den die Borchert-Kommission mitsamt Machbarkeitsstudie und der Bundesrat unterstützen, noch nicht einmal um eine Ausweitung des Tierbestandes gegangen. „Die Landwirte sind bereit, viel Geld in die Hand zu nehmen, um bei bestehendem Tierbestand mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen umzusetzen. Die Politik lässt das schlichtweg nicht zu“, so Rukwied weiter.

Das Baugesetzbuch war durch die Beratungen zum Baulandmobilisierungsgesetz in dieser Legislaturperiode offengestellt. Obwohl bereits in der Koalitionsvereinbarung die Notwendigkeit der Schaffung einer baurechtlichen Tierwohlverbesserungsgenehmigung gesehen worden war, droht die Umsetzung in dieser Woche an parteiübergreifenden Streitigkeiten zu scheitern. „In der Schule gäbe es dafür die Note ungenügend“, bewertet Rukwied das Vorgehen.

Weiterer Kritikpunkt der Landwirtschaft ist die Wiedereinführung des Ende 2019 ausgelaufenen § 13 b Baugesetzbuch. Der Bauernverband bewertet diese erleichterte Baulandausweisung am Stadt-/Ortsrand für ordnungspolitisch höchst verfehlt. Studien haben die DBV-Position bestätigt, dass damit die Ortskerne veröden und der immer noch weitgehend ungebremste Flächenfraß zusätzlich angetrieben wird.

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