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Fotovoltaik

Mehr Strom vom Dach

Vom 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Fotovoltaik(PV)-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Die im Oktober vom Land verabschiedete Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht dann die PV-Pflicht vom 1. Mai 2022 an auf allen Neubauten (zusätzlich auch Wohngebäude) vor, bevor sie von 1. Januar 2023 auch auf Dachsanierungen im Gebäudebestand erweitert wird.
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Rueß
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Details der Fotovoltaik-Pflicht werden in einer das Gesetz ergänzenden Rechtsverordnung geregelt. Der Ministerrat hat die Verordnung mit näheren Bestimmungen für die Fotovoltaik-Pflicht beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen beschlossen. Sie wird nun im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle um Regelungen für den Neubau von Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen ergänzt.

Die Rechtsverordnungen werden zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft veröffentlicht

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