Prüfungstermine Landwirt/in
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen führen im Frühjahr 2022 Zwischenprüfungen im Beruf Landwirt/Landwirtin durch. Die Anmeldefristen müssen dringend beachtet werden.
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Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens Freitag, 28. Januar 2022 beim zuständigen Landratsamt, hier untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformblattes einzureichen.
Der schriftliche Teil findet landeseinheitlich am Mittwoch, 6. April 2022 statt. Der praktische Teil findet zeitnah (vor oder nach dem schriftlichen Teil) statt.
An der Zwischenprüfung müsen in der Regel Auszubildende, die im Sommer/Herbst 2021 die betriebliche Ausbildung begonnen haben (u. a. Auszubildende, die 2020 mit dem Vollzeitschuljahr begonnen haben) teilnehmen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.
Anmeldung Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung 2022 ist bis spätestens Freitag, 25. Februar 2022 beim örtlich zuständigen Ausbildungsberater unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformulars persönlich abzugeben oder beim zuständigen Landratsamt, untere Landwirtschaftsbehörde oder beim zuständigen Regierungspräsidium Referat 31 einzureichen.
Die Anmeldung gilt als erfolgt, wenn zum Anmeldeschluss alle Unterlagen vollständig der zuständigen Stelle vorliegen. Auskünfte über Unterlagen, die der Anmeldung beizufügen sind, erteilen ebenfalls die örtlich zuständigen Ausbildungsberater. Anmeldungen, die zur Anmeldefrist nicht oder nicht vollständig vorliegen, können für das Prüfungsjahr 2022 nicht berücksichtigt werden.
Der schriftliche Prüfungsteil wird landeseinheitlich am 31. Mai und 01. Juni 2022 an der örtlich zuständigen Berufsschule abgenommen.Der praktische und mündliche Prüfungsteil findet ab der zweiten Julihälfte 2022 statt. Hierzu ergeht eine schriftliche Benachrichtigung.
Zur Abschlussprüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer u. a. die Ausbildungszeit zurückgelegt hat, an der Zwischenprüfung teilgenommen bzw. die Bescheinigung über die Aufgrund von Corona nicht stattgefundene Zwischenprüfung vorlegt, sowie den vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt hat.
In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist,
- dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Landwirt/Landwirtin als Betriebsleiter bzw. Arbeitnehmer tätig war
- dass er eine zweijährige Berufsfachschule für Zusatzqualifikation (BfQ) oder ein fachschulisches Ergänzungsangebot zur beruflichen Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat und die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist bis zum 17. Januar 2022, inklusive aller notwendigen Anlagen, direkt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Nähere Auskünfte über die Zulassungsvoraussetzungen erteilen die örtlich zuständigen Ausbildungsberater.
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